Krebs in Niedersachsen

Jahresbericht 2025
Mit dem vorliegenden Jahresbericht geben das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN), das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) und die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast) einen gemeinsamen Einblick in das Krebsgeschehen und die onkologische Versorgung in Niedersachsen für das Diagnosejahr 2024.
Grußwort des Ministers
Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
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Kernaussagen
Für das Diagnosejahr 2024 wurden in Niedersachsen 54.385 Krebsneuerkrankungen (ohne nicht-melanozytären Hautkrebs) erfasst: 29.060 bei Männern und 25.325 bei Frauen. Die drei häufigsten Krebserkrankungen bei Männern sind Prostata-, Lungen- und Darmkrebs, bei Frauen Brust-, Darm- und Lungenkrebs.
Im gleichen Jahr verstarben 23.067 Menschen an einer Krebserkrankung: 12.313 Männer und 10.754 Frauen. Die häufigste Krebstodesursache ist Lungenkrebs, mit Abstand folgen Darm-, Brust- und Prostatakrebs.
Aus Sicht der onkologischen Versorgung in Niedersachsen stellen (ebenfalls) Brustkrebs bei Frauen mit einem Anteil von 32 % und Prostatakrebs bei Männern mit einem Anteil von 27 % die häufigsten behandelten Krebsarten dar.
Das Erkrankungsstadium bei Diagnosestellung und die Behandlung unterscheiden sich deutlich zwischen den Krebsarten. Während maligne Melanome der Haut überwiegend in frühen Stadien diagnostiziert werden, werden Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs häufig erst in fortgeschrittenen Stadien erkannt.
Bei den meisten der besonders häufig diagnostizierten Krebsarten dominiert die Operation das Versorgungsgeschehen. Bei den zumeist erst spät erkannten Lungen- und Bauchspeicheldrüsentumoren ist die systemische Therapie die häufigste Behandlungsmethode.
Die Überprüfung von Leitlinienempfehlungen und Forschungsfragen bildet einen Schwerpunkt der Auswertungen. So wurden z.B. beim nichtkleinzelligen Lungenkarzinom in Stadium I und II von 2.174 Operationen in Niedersachsen 53,8 % minimalinvasiv durchgeführt (Leitlinienempfehlung 8.16 (Version 4.0, April 2025)). Über die Leistungsjahre zeigt sich dabei ein leitliniengerechter kontinuierlich zunehmender Einsatz dieser Methode.
Ab dem 01.01.2027 sieht die Mindestmengenregelung (Mm-R) vor, dass im Leistungsbereich Kolonkarzinomchirurgie 20 und für den Leistungsbereich Rektumkarzinomchirurgie mindestens 15 Operationen je Arzt oder Standort eines Krankenhauses erbracht werden müssen. Werden diese Anforderungen für das Leistungsjahr 2023 angewendet, würden 41 von 70 Krankenhäusern beim Kolonkarzinom und 26 von 60 Krankenhäusern beim Rektumkarzinom die künftig geltenden Mindestmengen erreichen.