Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://ek-n.de. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Im Jahr 2026 wurde die Website www.jahresbericht.krebsregister-niedersachsen erstellt. Ein Ziel der Krebsregister in Niedersachsen war es dabei die Internetseite gemäß den Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Links in Fließtexten sind farblich und durch Unterstreichung bei Kontakt mit dem Cursor markiert.
Vorhandene PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.10.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de