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Datenbestand im EKN und Vollzähligkeit

Ende 2025 wies die Datenbank im EKN einen Datenbestand von 10.298.858 Tumormeldungen auf. Zu 1.730.262 Personen aus Niedersachsen sind 2.264.411 Tumoren erfasst. Weiterhin sind für 911.891 Verstorbene die Angaben aus Todesbescheinigungen dokumentiert.

Die Anzahl der für Niedersachsen registrierten Primärtumoren im Diagnosejahr 2024 liegt bei 90.385 (Datenstand: Mai 2026). Enthalten sind bösartige Tumoren (einschließlich des nicht-melanozytären Hautkrebses C44), Frühformen (in situ-Tumoren) sowie Neubildungen mit unbekanntem oder unsicherem Verhalten und gutartige Hirntumoren (seit 2013). Auswertungen finden grundsätzlich auf Tumorebene statt; d. h. eine Person mit mehreren Primärtumoren geht mehrfach in die Zählung ein. Die erfassten Primärtumoren im Zeitverlauf sind in der Abbildung dargestellt. In einem Stufenausbau wurden die vier Bezirke Niedersachsens von 2000 bis 2003 in die Krebsregistrierung integriert. Seit 2003 erfolgt die Erfassung flächendeckend.

Erfasste Primärtumoren im EKN für Niedersachsen

Für das Diagnosejahr 2024 konnten im EKN 100 % der in Niedersachsen erwarteten Krebsneuerkrankungen erfasst werden nach Schätzung des Robert Koch-Instituts (RKI, September 2024). Zu Krebs gesamt werden dabei alle bösartigen Neubildungen gezählt (ICD 10 C00 – C97 ohne C44). Nach international üblichem Vorgehen werden die nicht-melanozytären Hautkrebsformen (“weißer Hautkrebs” C44) ausgeschlossen, da sie überwiegend eine sehr günstige Prognose haben und nur schwer vollzählig zu erfassen sind.

Für wissenschaftlich belastbare Aussagen ist eine Vollzähligkeit von mindestens 90 % notwendig. Diese wird für alle Diagnosegruppen erreicht. Auf regionaler Ebene sind Vollzähligkeitsunterschiede in Niedersachsen zu beobachten. In wenigen Landkreisen liegt die Vollzähligkeit (noch) unter den notwendigen 90 % (Cloppenburg, Cuxhaven, Harburg). Ursächlich dafür sind zum Teil noch ausstehende Meldungen aus Pathologien und angrenzenden Bundesländern.

Nur mit Mehrfachmeldungen aus den verschiedenen Einrichtungen lässt sich eine hohe Datenqualität in den Krebsregistern gewährleisten. Idealerweise sollten zu jeder Krebserkrankung eine Pathologiemeldung sowie Diagnose-, Therapie- und Verlaufsmeldungen aus Kliniken und Haus- bzw. Facharztpraxen vorliegen.